Polski Instytut NeurotransgresjiStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Vorbehaltlich des Absatzes 2 werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung gemeinsam vom Vorsitzenden des Vorstands und einem Vorstandsmitglied abgegeben. Ist der Vorstand ein Ein-Personen-Vorstand, ist der Vorsitzende des Vorstands berechtigt, Willenserklärungen selbstständig abzugeben. 2. In Angelegenheiten betreffend die Beschäftigung von Arbeitnehmern sowie in Angelegenheiten, die nicht mit der Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten von mehr als 10.000,00 PLN (zehntausend Złoty) verbunden sind, kann der Vorsitzende des Vorstands Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abgeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-14