Stowarzyszenie Bukwica - Dolina MiłościVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende ist berechtigt, Willenserklärungen im Namen des Vorstands in Angelegenheiten der gewöhnlichen Geschäftsführung selbstständig abzugeben. Bei Entscheidungen, die über die gewöhnliche Geschäftsführung hinausgehen, ist das Zusammenwirken des Vorsitzenden und des Schatzmeisters erforderlich. Der Vorsitzende und der Schatzmeister sind gemeinsam berechtigt, vermögensrechtliche Verpflichtungen einzugehen. Im Falle eines Einpersonen-Vorstands (des Vorsitzenden) ist der Vorsitzende in jedem Fall berechtigt, Willenserklärungen im Namen des Vereins selbstständig abzugeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Bukwica - Dolina Miłości erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 10.07.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.117 €1.117 € | Starosta Głogowski |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-04