Społeczne Stowarzyszenie Ekologiczno Krajoznawcze Dolina WartyVerein
Übersicht
Branche
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Wirksamkeit von Willenserklärungen, Schreiben und Dokumenten betreffend die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten des Vereins sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter des Schatzmeisters. 2. Für die Wirksamkeit sonstiger Schreiben und Dokumente ist die Unterschrift des Vorsitzenden des Vorstands erforderlich. 3. Der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vereins ist berechtigt, den Verein nach außen zu vertreten.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Społeczne Stowarzyszenie Ekologiczno Krajoznawcze Dolina Warty erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07