Polsko - Amerykańska Fundacja Edukacji I Rozwoju EkonomicznegoStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden vom Vorsitzenden der Geschäftsführung der Stiftung selbstständig, oder vom stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung der Stiftung gemeinsam mit einem Mitglied der Geschäftsführung der Stiftung, oder von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung der Stiftung gemeinsam abgegeben. 2. Die Geschäftsführung der Stiftung darf Verbindlichkeiten bis zu einem einmaligen Betrag von einschließlich 10.000 PLN (zehntausend Zloty) eingehen. 3. Verfügungen über Vermögen mit einem Wert von mehr als 10.000 PLN bedürfen der Zustimmung des Stiftungsrats, die in Form eines Beschlusses erteilt wird.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
12 Fälle öffentlicher Beihilfen erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 27.12.2017 | Beihilfe in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen | 412 €412 € | Prezes Zarządu Państwowego Funduszu Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych | |
| 29.11.2017 | Beihilfe in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen | 411 €411 € | Prezes Zarządu Państwowego Funduszu Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych | |
| 26.10.2017 | Beihilfe in Form von Lohnkostenzuschüssen für die Einstellung von Arbeitnehmern mit Behinderungen | 406 €406 € | Prezes Zarządu Państwowego Funduszu Rehabilitacji Osób Niepełnosprawnych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02