Stowarzyszenie Nowa WolaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für die Wirksamkeit einer Willenserklärung im Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern (des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins) oder einer dieser Personen und einer vom Vorstand bevollmächtigten Person (Bevollmächtigten) erforderlich. 2. Eine Willenserklärung betreffend Tätigkeiten, die über den Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung hinausgehen, wird von zwei Vorstandsmitgliedern (dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden des Vereins) aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung abgegeben.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
Änderungshistorie
| Datum | Ereignis | |
|---|---|---|
| 2026-07-16 | Namensänderung (Stowarzyszenie Wola Morawicka → Stowarzyszenie Nowa Wola) | |
| 2007-04-30 | Eintragung ins Register |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-07-16