
Stowarzyszenie Ochrony SówVerein
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Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten des Vereins werden von zwei Personen abgegeben: vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden gemeinsam mit dem Schatzmeister oder dem Sekretär. Der Vorstand kann durch Beschluss ein Vereinsmitglied bevollmächtigen, den Verein vor allen Gerichten, Verwaltungsbehörden, natürlichen und juristischen Personen sowie anderen Rechtsträgern zu vertreten. Die vom Vorstand erteilte Vollmacht kann jederzeit schriftlich durch den Vorsitzenden oder den stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands widerrufen werden.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2016-12-23.
56 1140 2004 0000 3702 7992 1418
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-14