Związek Zawodowy Pracowników Samorządowych w WyrzyskuGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Abgabe von Willenserklärungen in vermögensrechtlichen Angelegenheiten sowie in Angelegenheiten der dem Vorstand unterstehenden Mittel des Verbands sind berechtigt: der Vorsitzende des Vorstands oder ein von ihm bevollmächtigtes Mitglied des Vorstands, das gemeinsam mit dem Schatzmeister handelt. Zur Vertretung des Vorstands in anderen als vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist der Vorsitzende oder eine von ihm bevollmächtigte Person, die Mitglied des Vorstands ist, berechtigt.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Samorządowych w Wyrzysku erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07