Piastun-Wyrównywanie SzansStiftung

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2007-11-20
Tätigkeitsbeschreibung

Fundacja Piastun - Wyrównywanie Szans unterstützt Menschen mit Behinderungen und Personen in schwierigen Lebenssituationen. Die Organisation betreut mehr als 150 Schutzbefohlene und veranstaltet Benefizaktionen wie einen Lauf für Autismus und eine Sportgala. Außerdem setzt sie öffentliche Projekte um und arbeitet mit Freiwilligen sowie Fachleuten, darunter einer Psychologin.

Eingetragene Adresse
Wolności 293, 41-800 Zabrze, Polen
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-60416-87970-EGHIA-22

Angebot

  • Unterstützung für Menschen mit Behinderungen
  • Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenslagen
  • Freiwilligenarbeit
  • Wohltätigkeitssammlungen

Vertretungsberechtigte Personen

Sandra Przednowek Zając – Vorsitzender
Marzena Maria Klacka – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung der Stiftung selbstständig abgegeben. Bei der Eingehung von Verpflichtungen oder der Verfügung über das Vermögen der Stiftung mit einem Wert, der entweder einmalig oder zusammengerechnet innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr zugunsten eines Rechtsträgers oder verbundener Rechtsträger den Betrag von 40.000,00 PLN (vierzigtausend Złoty) übersteigt, ist für die Wirksamkeit dieser Geschäfte ein Beschluss der Geschäftsführung der Stiftung erforderlich.

Aufsichtsrat

Aleksandra Patrycja Błaszczyk – Aufsichtsratsmitglied
Andrzej Burzyński – Aufsichtsratsmitglied
Magdalena Korzec – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 3.008 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
180 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.811 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
0 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15