Kancelaria Radców Prawnych Majka & Tanertsp. p.

Rechtsberatung

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2008-05-29
Tätigkeitsbeschreibung

Kancelaria Radców Prawnych Majka & Tanert ist eine Kanzlei, die sich auf rechtliche Dienstleistungen für Privatpersonen und kleine bis mittelständische Unternehmen in Polen, Deutschland, Dänemark und Norwegen spezialisiert hat. Sie bieten Expertise im Verwaltungs- und Steuerrecht, Zivilrecht, Arbeitsrecht und Inkasso sowie rechtliche Unterstützung für öffentliche und private Gesundheitseinrichtungen. Die Kanzlei bietet auch Steuerberatungsdienste und Vertretung in Verwaltungs- und Steuerverfahren an.

Eingetragene Adresse
Studzienna 5/8, 53-304 Wrocław, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
9:00–15:00
Freitag
9:00–14:00
Telefon
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-30306-78446-DVDJF-26

Angebot

  • Rechtsberatung
  • Rechtsbetreuung von Unternehmen
  • Verwaltungsrecht
  • Steuerrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Zivilrecht
  • Arbeitsrecht
  • Forderungseinzug

Website-Technologie

Onlineshop
  • WooCommerce
Website
  • WordPress
  • Divi

Vertretungsberechtigte Personen

Joanna Tanert Nosewicz – Vertretungsberechtigter Gesellschafter
Sławomir Majka – Vertretungsberechtigter Gesellschafter

Vertretungsregelung

Bei Rechtsgeschäften, die die Verfügung über ein Recht oder die Eingehung einer Verpflichtung mit einem Wert von nicht mehr als 10.000,00 PLN (zehntausend Zloty) umfassen, wird die Gesellschaft durch jeden Partner selbstständig vertreten. Bei Geschäften, die den Wert von 10.000,00 PLN (zehntausend Zloty) überschreiten, ist das Zusammenwirken von zwei Partnern erforderlich.

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer
Sławomir Majka58 J.
Joanna Ewa Tanert Nosewicz53 J.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2008-07-01.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

8 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 12.199 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
937 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
937 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
5.401 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20