Forum dla Zagłębia DąbrowskiegoVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Verein wird durch den Vorsitzenden, eine von ihm schriftlich bevollmächtigte Person oder zwei gemeinsam handelnde Personen aus dem Vorstand vertreten. Für den Abschluss von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen, insbesondere in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, ist die Unterschrift des Vorsitzenden, die Unterschrift einer von ihm schriftlich bevollmächtigten Person oder die Unterschriften von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2026-06-11.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15