Stowarzyszenie Lokalna Grupa Działania Szlakiem GranituVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2008-08-27
Tätigkeitsbeschreibung

Stowarzyszenie Lokalna Grupa Działania Szlakiem Granitu arbeitet fuer die lokale Gemeinschaft in den Gemeinden Kostomloty, Udanin, Dobromierz, Jaworzyna Slaska, Strzegom, Swidnica und Zarow. Der Verein setzt eine Lokale Entwicklungsstrategie im Rahmen des Programms fuer die Entwicklung des laendlichen Raums 2014-2020 und von LEADER um und fuehrt Aufrufe zur Einreichung von Antraegen sowie Informations- und Aktivierungsaktionen durch. Zudem organisiert er historische und touristische Spaziergaenge sowie Kulturveranstaltungen wie das Festival „Dolny Slask na Ludowo“.

Eingetragene Adresse
ul. Sportowa 4, 58-170 Dobromierz, Polen
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-87562-91800-RHAEC-24

Vertretungsberechtigte Personen

Anna Agnieszka Stefańczyk – Geschäftsführer
Marek Andrzej Flakowski – Geschäftsführer
Bartłomiej Konrad Strózik – Geschäftsführer
Monika Borysewicz – Stellvertretender Geschäftsführer
Justyna Zuzanna Chrebela – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins, auch in Vermögensangelegenheiten, sind der Vorsitzende selbstständig, der stellvertretende Vorsitzende selbstständig oder zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder berechtigt.

Aufsichtsrat

Eugeniusz Ciołek – Aufsichtsratsmitglied
Teresa Gawron – Aufsichtsratsmitglied
Violetta Grażyna Mazurek – Aufsichtsratsmitglied
Józef Osowski – Aufsichtsratsmitglied
Marzena Muszyńska Szwegler – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2015-11-30.

Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.431 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.436 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.290 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07