Żuławska Lokalna Grupa DziałaniaVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2008-10-07
Tätigkeitsbeschreibung

Żuławska Lokalna Grupa Działania führt öffentliche Konsultationen zu Änderungen der Lokalen Entwicklungsstrategie 2021–2027 sowie zu Auswahlkriterien für Vorhaben in den Bereichen persönliche Entwicklung, digitale Teilhabe, lokale Identität und öffentliche Infrastruktur durch. Die Gruppe veröffentlicht außerdem die Ergebnisse eines Aufrufs zum Bau und Ausbau von Badeinfrastruktur und organisiert einen Filmwettbewerb für Landfrauenvereine in der Woiwodschaft Pommern.

Eingetragene Adresse
ul. Gen. Józefa Bema 9/4, 82-230 Nowy Staw, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
7:30–15:30
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-56987-26559-HHGEA-28

Angebot

  • Unterstützung für Antragsteller
  • Förderanträge
  • Informationsveranstaltungen

Website-Technologie

Website
  • Joomla

Vertretungsberechtigte Personen

Arkadiusz Skorek – Geschäftsführer
Barbara Ogrodowska – Stellvertretender Geschäftsführer
Michał Bartłomiej Chrząszcz – Vorsitzender der Geschäftsführung
Tomasz Piotr Gajewski – Geschäftsführer
Jacek Michalski – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Willenserklärungen im Bereich der vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten der lokalen Aktionsgruppe werden selbstständig vom Vorsitzenden des Vorstands oder gemeinsam von zwei Vorstandsmitgliedern abgegeben. Willenserklärungen in anderen Angelegenheiten werden vom Vorsitzenden des Vorstands, von einem anderen vom Vorstand bevollmächtigten Vorstandsmitglied oder von einem Bevollmächtigten des Vorstands im Umfang der erteilten Vollmacht abgegeben.

Aufsichtsrat

Agnieszka Rojewska – Aufsichtsratsmitglied
Aneta Marciniak – Aufsichtsratsmitglied
Artur Czesław Milarski – Aufsichtsratsmitglied
Małgorzata Zofia Święcka – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.215 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
731 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
346 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-16