Związek Zawodowy Maszynistów Kolejowych Polregio w OlsztynieGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Vorsitzende, oder eine von ihm bevollmächtigte Person, die Mitglied des Vorstands ist, ist zur Vertretung des Vorstands berechtigt. 2. Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten, die in den Zuständigkeitsbereich des Vorstands fallen, sind berechtigt: der Vorsitzende des Vorstands, oder ein von ihm bevollmächtigtes Vorstandsmitglied, und der Schatzmeister. 3. Für die wirksame Abgabe einer Willenserklärung ist das Zusammenwirken von zwei Personen, darunter des Schatzmeisters, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Maszynistów Kolejowych Polregio w Olsztynie erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07