Stowarzyszenie Rzepiennik JutraVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Für den Abschluss von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen, insbesondere in Vermögensangelegenheiten, ist die Unterschrift eines Mitglieds der Geschäftsführung erforderlich. Jedes Mitglied der Geschäftsführung kann bis zu einem Betrag von 10.000,00 PLN (zehntausend Złoty) Willenserklärungen im Namen der Geschäftsführung selbstständig abgeben. In Vermögensangelegenheiten, deren Wert 10.000,00 PLN (zehntausend Złoty) übersteigt, sollen Willenserklärungen im Namen der Geschäftsführung von zwei Mitgliedern der Geschäftsführung abgegeben werden.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 1.078 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 28.06.2017 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 177 €177 € | Fundacja im. Hetmana Jana Tarnowskiego | |
| 17.05.2017 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 588 €588 € | Fundacja im. Hetmana Jana Tarnowskiego | |
| 04.03.2017 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 139 €139 € | Fundacja im. Hetmana Jana Tarnowskiego |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-12