PROM KulturaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Für die Genehmigung von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe von Willenserklärungen in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten des Vereins sind das Zusammenwirken und die Unterschriften des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden oder von zwei anderen gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern aufgrund einer Ermächtigung durch den Vorstand erforderlich. In allen anderen Angelegenheiten ist die Unterschrift des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden oder von Bevollmächtigten erforderlich, die hierzu durch den Vorsitzenden und ein zweites gemeinsam handelndes Vorstandsmitglied bevollmächtigt wurden.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2020-12-17.
15 1600 1462 1086 7057 2000 0004
58 1600 1462 1086 7057 2000 0006
85 1600 1462 1086 7057 2000 0005
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 82.541 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 04.12.2025 | Beihilfe für Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes | 29.977 €29.977 € | DYREKTOR NARODOWEGO INSTYTUTU MUZYKI I TAŃCA | |
| 21.10.2024 | Beihilfe für Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes | 19.825 €19.825 € | DYREKTOR NARODOWEGO INSTYTUTU MUZYKI I TAŃCA | |
| 21.10.2024 | Beihilfe für Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes | 18.936 €18.936 € | DYREKTOR NARODOWEGO INSTYTUTU MUZYKI I TAŃCA |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-20