Międzynarodowa Federacja Sztuk Walki - Imaf PolskaVereinigungsverband
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen in Nichtvermögensangelegenheiten sowie Willenserklärungen, die zur Entstehung einer einmaligen Verbindlichkeit bis zu 10.000 PLN führen können, können vom Präsidenten oder Vizepräsidenten des Verbands selbstständig abgegeben werden. Für die Abgabe einer Willenserklärung, die zur Entstehung einer einmaligen Verbindlichkeit von mehr als 10.000 PLN führen kann, ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Präsidenten oder Vizepräsidenten, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Międzynarodowa Federacja Sztuk Walki - Imaf Polska erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04