
Stowarzyszenie na Rzecz Wychowania, Edukacji I Rozwoju KniejaVerein
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Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Für den Abschluss von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen, insbesondere in Vermögensangelegenheiten, in denen der Verpflichtungsbetrag 15.000 PLN nicht überschreitet, sind die Unterschrift des Vorsitzenden der Geschäftsführung oder die Unterschriften des stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters, gemeinsam handelnd, erforderlich. 2. In Angelegenheiten, in denen der Verpflichtungsbetrag 15.000 PLN überschreitet, sind die Unterschriften des Vorsitzenden der Geschäftsführung und des Schatzmeisters, gemeinsam handelnd, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02