TONAsp. z o.o.

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2012-10-15
Stammkapital
5.000,00 PLN
Eingetragene Adresse
Wiarusów 15/54, 04-290 Warszawa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 1 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2021, 89 Tage Verspätung).

  • 2025nicht eingereicht
  • 202406.07.2025
  • 202307.07.2024
  • 202213.07.2023
  • 202112.10.2022
  • 202009.10.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2024.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen3,48 Tsd. €Median93,42 Tsd. €Durchschnitt1,16 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-1,08 Tsd. €Median-54,13 €Durchschnitt7,76 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen4,56 Tsd. €Median105,21 Tsd. €Durchschnitt1,13 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen66,69 Tsd. €Median179,01 Tsd. €Durchschnitt733,51 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Krzysztof Nałęcz – Geschäftsführer
Tomasz Robert Lewandowski – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Jedes Mitglied der Geschäftsführung selbstständig.

Eigentumsverhältnisse

EigentümerAnteileAnteilswertAnteil
Tomasz Robert Lewandowski60 J.
50€591,8650%
Krzysztof Nałęcz67 J.
50€591,8650%

Wirtschaftliche Eigentümer

Keine wirtschaftlichen Eigentümer für die Gesellschaft TONA erfasst.

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2012-10-10.

Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 3.884 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe im Straßensektor (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.618 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.139 €
De-minimis-Beihilfe im Straßensektor (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
102 €

Wettbewerber

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-24