Stowarzyszenie PoranekVerein

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2013-01-08
Tätigkeitsbeschreibung

Stowarzyszenie PORANEK unterstützt die ärmsten Menschen und bietet Ernährungsbildung an. Außerdem führt der Verein die Kampagne „Monat der guten Ernährung“ durch und befasst sich mit gesundem Essen und gesundem Lebensstil. Der Verein betreibt in Breslau an der ul. Żeromskiego 3 eine Lebensmittelausgabestelle, an der er täglich kranke und behinderte Menschen, Senioren und kinderreiche Familien unterstützt.

Eingetragene Adresse
ul. Stefana Żeromskiego 3, 50-321 Wrocław, Polen
Website
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-60069-92449-SGVTA-20

Angebot

  • Lebensmittelhilfe
  • Ernährungsbildung
  • Unterstützung für Senioren
  • Freiwilligenarbeit

Website-Technologie

Onlineshop
  • WooCommerce
Website
  • WordPress
  • Divi
Analyse und Marketing
  • Google Tag Manager

Marken

Stowarzyszenie Poranek hält derzeit keine aktiven Marken beim polnischen Patentamt. 1 Marke ist erloschen oder wurde nicht eingetragen. Die erste Marke wurde 2025 angemeldet.

MarkeNummerKlassenStatusSchutz bis
EWOLUCJAMYŚLENIA(Wortmarke)Z.5811429, 38, 41Zurückgewiesen –
MarkeSchutz bis
EWOLUCJAMYŚLENIA(Wortmarke)–

Stellenangebote

Stowarzyszenie Poranek hat derzeit 1 aktives Stellenangebot beim Arbeitsamt. In den letzten 12 Monaten wurde 1 Angebot gemeldet.

StelleHinzugefügt
Fahrer und Lagerfachkraft14.10.2026

Vertretungsberechtigte Personen

Maria Bar – Vorsitzender der Geschäftsführung
Przemysław Mikołaj Radosh – Geschäftsführer
Piotr Zdzisław Nowacki – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

1. Im Namen des Vereins handelt der Vorsitzende des Vorstands des Vereins vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen. 2. Der Vorsitzende des Vorstands kann eine Person schriftlich ermächtigen, im Namen des Vorsitzenden des Vorstands des Vereins aufzutreten. 3. Willenserklärungen im Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung gibt der Vorsitzende des Vorstands selbstständig ab, es sei denn, sie stehen mit einer Belastung des Vereinsvermögens über den jeweils geltenden Mindestlohn für Arbeit in Polen in Zusammenhang; in diesem Fall ist das Zusammenwirken mit einem Vorstandsmitglied erforderlich. 4. Die Erteilung eines Überweisungsauftrags erfordert das Zusammenwirken des Vorsitzenden des Vorstands oder seines Bevollmächtigten mit einem Vorstandsmitglied. 5. Jahresabschlüsse werden gemäß den jeweils geltenden polnischen Rechnungslegungsvorschriften unterzeichnet. 6. Der Vorstand kann einstimmig eine Person schriftlich ermächtigen, in jeder Angelegenheit im Namen des Vereins aufzutreten.

Aufsichtsrat

Jerzy Aleksander Gubernator – Aufsichtsratsmitglied
Jan Józef Brzuś – Aufsichtsratsmitglied
Paweł Mariusz Zagożdżon – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

12 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 55.937 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
3.733 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
9.681 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
39.219 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-24