
Fundacja Pobliskie Miejsca Pamięci Auschwitz-BirkenauStiftung
Übersicht
Fundacja Pobliskie Miejsca Pamięci Auschwitz-Birkenau wurde 2013 gegründet, um Gegenstände und Artefakte mit Bezug zu Auschwitz-Birkenau und seinen Nebenlagern zu retten, die sich heute in Privatbesitz befinden. Sie sammelt Mittel für Konservierung, Schutz, Lagerung und Vermittlung dieser Objekte. Außerdem organisiert die Stiftung Ausstellungen und Vorträge zur Geschichte des Lagers und zum Schicksal der Häftlinge und betreut Orte wie die SS-Kantine, die Frauen-Strafkompanie, Ziemniaczarki, das Nebenlager Jawiszowice und die Grube Jawiszowice.
News

84. Jahrestag der Gründung von KL Auschwitz-Jawischowitz

84. Jahrestag der Gründung der Strafkompanie der Frauen KL Auschwitz – Bor/Budy

81. Jahrestag der Befreiung von KL Auschwitz

83. Jahrestag der Gründung von KL Auschwitz-Jawischowitz

83. Jahrestag der Gründung der Strafkompanie der Frauen KL Auschwitz – Bor/Budy

81. Jahrestag des ersten Deportationstransports ungarischer Juden nach KL Auschwitz
Angebot
- Erhaltung von Gedenkstätten
- Rettung historischer Artefakte
- Organisation von Ausstellungen
- Organisation von Vorträgen
Website-Technologie
- Onlineshop
- WooCommerce
- Website
- WordPress
- Elementor
- Analyse und Marketing
- Google Analytics
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden immer selbstständig vom Vorsitzenden der Geschäftsführung oder vom stellvertretenden Vorsitzenden der Geschäftsführung gemeinsam mit einem anderen Mitglied der Geschäftsführung abgegeben – in diesem Fall gemeinsam handelnd.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 04.04.2023 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 8.550 €8.550 € | Marszałek Województwa Małopolskiego | |
| 07.04.2022 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 10.758 €10.758 € | Marszałek Województwa Małopolskiego | |
| 27.06.2017 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 28 €28 € | Fundacja Gospodarki I Administracji Publicznej |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-25