Fundacja Polski Instytut RozwojuStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen der Stiftung im Bereich der gewöhnlichen Geschäftsführung werden vom Vorsitzenden des Vorstands oder vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands selbstständig abgegeben; bei der Berufung einer größeren Anzahl von Vorstandsmitgliedern können Willenserklärungen auch von zwei anderen Vorstandsmitgliedern, die gemeinsam handeln, abgegeben werden. Zur Vornahme von Tätigkeiten, die den Umfang der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, ist der gemeinsam handelnde Vorstand der Stiftung befugt.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2013-09-01.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-26