Fundacja SzpilkaStiftung

Werbeagenturen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2013-12-04
Eingetragene Adresse
Prząśniczki 5/3, 20-838 Lublin, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

1 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2025, 85 Tage Verspätung).

  • 202508.10.2026
  • 202415.07.2025
  • 202308.07.2024
  • 202212.07.2023
  • 202129.06.2022
  • 202027.09.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Branche · Werbeagenturen4.003 / 6.389
Top 63%
Woiwodschaft · Lubelskie10.339 / 15.983
Top 65%
Land · Polen321.402 / 495.866
Top 65%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen56,61 Tsd. €Median108,36 Tsd. €Durchschnitt1,04 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-33,84 Tsd. €Median3,72 Tsd. €Durchschnitt70,12 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen90,44 Tsd. €Median94,51 Tsd. €Durchschnitt947,53 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen4,99 Tsd. €Median53,62 Tsd. €Durchschnitt626,22 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Dorota Jadwiga Ozimek – Vorsitzender
Luiza Fijałkowska Segit – Stellvertretender Vorsitzender

Vertretungsregelung

1. Erklärungen, die seitens der Stiftung weder eine Verfügung über Vermögen noch eine Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen bewirken, kann jedes Vorstandsmitglied selbstständig abgeben. 2. Willenserklärungen im Namen der Stiftung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen bis zu einem Betrag von 50.000 Złoty (in Worten: fünfzigtausend Złoty) kann jedes Mitglied des Vorstands der Stiftung selbstständig abgeben. 3. Willenserklärungen im Namen der Stiftung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen über 50.000 Złoty gibt gemeinsam ab: entweder zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Bevollmächtigten.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.139 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
363 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
60 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-08