
Stowarzyszenie Kulturalne KostromaVerein
Übersicht
Stowarzyszenie Kulturalne KOSTROMA betreibt das Touristeninformationszentrum in Suwałki und erstellt Publikationen über die Stadt und die Region, darunter das Album „Pogodne Suwałki“, den Suwałki-Reiseführer 2025 und einen Führer zur regionalen Küche. Der Verein organisiert ehrenamtliche Mitarbeit beim Suwałki Blues Festival 2026 und Sommerferienbetreuung 2026. Außerdem vermietet er Veranstaltungsausstattung und bietet Dienstleistungen an, darunter Personal- und Buchhaltungsdienste für NGOs.
- ul. Hamerszmita 16, 16-400 Suwałki
News

Stowarzyszenie Kulturalne KOSTROMA als Preisträger im Programm

Tageslager im Jahr 2026 :)

Zusammenarbeit des Stowarzyszenie Kulturalne KOSTROMA beim Suwałki Blues Festival 2026
Stowarzyszenie Kulturalne KOSTROMA Partner der 3. Wissenschaftlichen Konferenz
BIP-Umzug
Stowarzyszenie Kulturalne KOSTROMA betreibt das Touristeninformationszentrum in Suwałki
Angebot
- Zeltverleih
- Vermietung von Animationsgeräten
- Vermietung von Beschallungsanlagen
- Vermietung von Catering-Tischen
- Vermietung von aufblasbaren Attraktionen
- Druck von Werbematerialien
- Lohn- und Buchhaltungsdienstleistungen
Website-Technologie
- Website
- WordPress
- Analyse und Marketing
- Google Analytics
Öffentliche Aufträge
Keine erfasste Beteiligung an Ausschreibungen.
Stowarzyszenie Kulturalne Kostroma ist Auftragnehmer in einem Vertrag mit dem öffentlichen Sektor im Wert von 14,89 €.
| Abschlussdatum | Gegenstand | Betrag | Auftraggeber | |
|---|---|---|---|---|
| 14.08.2026 | Publikationen für von GOKIS organisierte Veranstaltungen | 14,89 € | Gminny Ośrodek Kultury i Sportu w Tarczynie |
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen des Vereins in allen Angelegenheiten mit Ausnahme der vermögensrechtlichen Angelegenheiten kann jedes Vorstandsmitglied selbstständig abgeben. Zur Abgabe einer Willenserklärung im Namen des Vereins in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten sind folgende Personen ermächtigt: - der Vorsitzende der Geschäftsführung selbstständig bis zu einem Betrag von 30.000 zł; - ein Vorstandsmitglied selbstständig bis zu einem Betrag von 5.000 zł; - zwei Vorstandsmitglieder, darunter der stellvertretende Vorsitzende, bis zu einem Betrag von 30.000 zł; - über diese Beträge hinaus kann eine solche Erklärung vom Vorsitzenden gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied abgegeben werden.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2023-05-05.
05 1600 1462 1024 0717 2000 0008
16 1600 1462 1024 0717 2000 0004
32 1600 1462 1024 0717 2000 0007
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
9 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 73.408 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 30.04.2026 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 22.611 €22.611 € | Ośrodek Wspierania Organizacji Pozarządowych | |
| 06.12.2024 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission) | 1.453 €1.453 € | Starosta Powiatu Suwalskiego | |
| 27.10.2023 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 448 €448 € | Agencja Rozwoju Regionalnego Ares S.A. |
Regulatorische Zulassungen
| Behörde | Art | Status | |
|---|---|---|---|
| BDO-Registereintrag | Aktiv |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-07