Niepubliczny Zakład Opieki Zdrowotnej Remedium Zofia Głucha-Wojdak, Kazimierz Rozumeksp. j.

Praxen von Allgemeinmedizinern

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2014-02-10
Eingetragene Adresse
Kolejowa 2, 48-300 Nysa, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-90036-14891-FWWGT-20

Verträge mit dem Nationalen Gesundheitsfonds (NFZ)

Niepubliczny Zakład Opieki Zdrowotnej Remedium Zofia Głucha-Wojdak, Kazimierz Rozumek ist seit 2008 Leistungserbringer des NFZ. Im Jahr 2026 erfüllt es 2 Verträge im Gesamtwert von 77,83 Tsd. €. Alle Verträge hatten zusammen einen Wert von 1,07 Mio. €.

Wert der NFZ-Verträge nach Jahren (in Tsd. EUR)

LeistungsartNFZ-RegionalstelleVerträgeWert 2026
Ambulante fachärztliche Versorgungopolskie177,17 Tsd. €
Primärversorgungopolskie1661,85 €

NFZ-Wartelisten

Die Einrichtungen dieses Unternehmens führen 3 NFZ-Wartelisten. Prognose der Wartezeit laut NFZ, Stand 13.10.2026.

LeistungWartezeit
Geburtshilflich-gynäkologische Ambulanz29 Tage
Augenärztliche Leistungen2 Mon. 3 Wo.
Leistungen im Bereich Tuberkulose und Lungenerkrankungen9 Mon. 2 Wo.

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer
Zofia Głucha Wojdak77 J.
Kazimierz Jan Rozumek82 J.

Vertretungsregelung

Jeder Gesellschafter ist zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt; die Abgabe von Willenserklärungen im Namen der Gesellschaft erfordert jedoch einen vorherigen Beschluss der Gesellschafter. Für die Führung von Angelegenheiten, die über den Umfang der gewöhnlichen Tätigkeiten der Gesellschaft hinausgehen, wird eine gemeinsame Vertretung durch die Gesellschafter festgelegt. Angelegenheiten, die über den Umfang der gewöhnlichen Tätigkeiten der Gesellschaft hinausgehen, sind: - Verfügung über ein Recht, Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von mehr als 10.000 Złoty; - Veräußerung der Ausstattung und der Geräte der Arztpraxen.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.028 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.098 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
517 €

Regulatorische Zulassungen

BehördeArtStatus
BDO-Registereintrag Aktiv

Änderungshistorie

DatumEreignis
2022-04-15PKD-Änderung
2018-12-19PKD-Änderung
2014-02-10Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-25