Stowarzyszenie Rzeczoznawców Majątkowych Ziemi ŁódzkiejVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Im Verhältnis zu anderen Rechtsträgern wird der Verein durch den Vorsitzenden oder ein von ihm bevollmächtigtes Vorstandsmitglied vertreten. 2. Für vermögensrechtliche Rechte und Pflichten des Vereins, die einmalig den Betrag von 5.000 Złoty (in Worten: fünftausend Złoty) überschreiten, sind vorbehaltlich Absatz 3 die Unterschriften von mindestens zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands. 3. Bei den in Absatz 2 genannten Tätigkeiten kann der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende anderen Vorstandsmitgliedern eine Vollmacht zum Zweck der gemeinsamen Vertretung erteilen.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07