Polskie Towarzystwo Nauk o BezpieczeństwieVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften und Dokumenten betreffend die vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten sowie die finanziellen Verbindlichkeiten des Vereins sind die Unterschriften von zwei Mitgliedern des Hauptvorstands erforderlich, darunter des Vorsitzenden oder eines der stellvertretenden Vorsitzenden und des Schatzmeisters. Für die Gültigkeit von Rechtsgeschäften und Dokumenten in anderen als den in Punkt 1 genannten Angelegenheiten ist die Unterschrift des Vorsitzenden oder eines der stellvertretenden Vorsitzenden oder einer vom Hauptvorstand zur Vertretung des Vereins in einer bestimmten Angelegenheit besonders bevollmächtigten Person erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-18