Tomanek & Tomanek Adwokackasp. p.

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2014-07-08
Tätigkeitsbeschreibung

Tomanek & Tomanek Adwokacka ist eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Zabrze, die seit 1999 rechtliche Dienstleistungen anbietet. Sie bieten umfassende rechtliche Unterstützung für Privatkunden und Unternehmen, einschließlich Familienrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht und Unternehmensrecht. Die Kanzlei arbeitet mit verschiedenen Fachleuten wie Psychologen und Mediatoren zusammen und kooperiert eng mit anderen Anwaltskanzleien in Deutschland, dem Vereinigten Königreich, den Niederlanden und Spanien.

Eingetragene Adresse
św. Urbana 2/3, 41-800 Zabrze, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
9:00–17:00
Freitag
9:00–12:00
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-68769-40046-DUCWD-17

Angebot

  • Rechtsberatung
  • Strafverteidigung
  • Rechtsberatung für Unternehmen
  • Vertretung in Zivilverfahren
  • Familienrechtliche Dienstleistungen
  • Erbrechtliche Dienstleistungen

Website-Technologie

Website
  • WordPress
Analyse und Marketing
  • Google Analytics
  • Google Tag Manager

Vertretungsberechtigte Personen

Damian Jarosław Tomanek – Vertretungsberechtigter Gesellschafter
Grażyna Tomanek – Vertretungsberechtigter Gesellschafter

Vertretungsregelung

Jeder Partner kann die Gesellschaft selbstständig ohne Einschränkungen vertreten.

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer
Damian Jarosław Tomanek56 J.
Grażyna Tomanek56 J.

Damian Jarosław Tomanek und Grażyna Tomanek – alle Gesellschafter tragen denselben Nachnamen, die Struktur wirkt familiengeführt.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2014-09-04.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 7.459 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
262 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
262 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
2.633 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-08