
Polska Akademia Aikido Kobayashi HirokazuVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorsitzende des Hauptvorstands oder der Vorsitzende des Zweigvorstands ist zur Vertretung des Vereins/der Zweigstelle berechtigt. Der Vorsitzende des Hauptvorstands oder der Vorsitzende des Zweigvorstands kann durch ein vom Vorsitzenden des Hauptvorstands oder vom Vorsitzenden des Zweigvorstands bevollmächtigtes Mitglied des Hauptvorstands bzw. des Zweigvorstands vertreten werden. Zum Abschluss von Verträgen, zur Erteilung von Vollmachten und zur Abgabe sonstiger Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten sind die Unterschriften von zwei Mitgliedern des Hauptvorstands bzw. des Zweigvorstands erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-04