JPM Adwokaci Janson Pulda Mellersp. p.

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2014-07-24
Tätigkeitsbeschreibung

JPM Adwokaci Janson Pulda Meller ist eine 2014 von den Rechtsanwälten Maciej Janson, Maciej Pulda und Marek Meller gegründete Anwaltskanzlei mit Sitz in Gliwice. Die Kanzlei berät Unternehmen und Privatpersonen im Zivil-, Familien-, Arbeits-, Straf-, Erb- und Sportrecht und bearbeitet Verfahren zur Aufhebung von Fremdwährungskreditverträgen.

Eingetragene Adresse
Dolnych Wałów 7, 44-100 Gliwice, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Donnerstag
10:00–18:00
Freitag
10:00–14:00
Telefon
Social Media

Angebot

  • Rechtsberatung für Unternehmen
  • Rechtsberatung
  • Zivilrecht
  • Familienrecht
  • Strafrecht
  • Arbeitsrecht
  • Fremdwährungskreditfälle

Website-Technologie

Website
  • WordPress
Analyse und Marketing
  • Google Analytics

Öffentliche Aufträge

1 Ausschreibung als Auftragnehmer mit einem Gesamtwert von 328 € erfasst.

GegenstandBetrag
Lehrveranstaltungen im Rahmen des Fachkurses innerhalb der Spezialisierung Klinische Psychologie, Modul IX, Modul XIII, Modul XV, im Rahmen des Projekts POWR.05.04.00-IP.05-00-008/19....(...)
328 €

Vertretungsberechtigte Personen

Maciej Zdzisław Janson – Vertretungsberechtigter Gesellschafter
Maciej Sebastian Pulda – Vertretungsberechtigter Gesellschafter
Marek Meller – Vertretungsberechtigter Gesellschafter

Vertretungsregelung

Jeder der Partner ist zur selbstständigen Vertretung der Gesellschaft berechtigt.

Eigentumsverhältnisse

Eigentümer
Maciej Zdzisław Janson46 J.
Marek Meller46 J.
Maciej Sebastian Pulda47 J.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2014-08-01.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

7 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 1.369 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
21 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.124 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
21 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-08-20