Fundacja Muzeum KomunikacjiStiftung

Veranstaltung von Messen, Ausstellungen und Kongressen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2014-10-27
Eingetragene Adresse
ul. Pablo Picassa 2, 05-520 Bielawa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

3 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 87 Tage für 2021).

  • 202518.09.2026
  • 202403.07.2025
  • 202310.09.2024
  • 202216.05.2023
  • 202110.10.2022
  • 202010.06.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Woiwodschaft · Mazowieckie91.130 / 142.048
Top 64%
Land · Polen328.096 / 495.935
Top 66%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen50,77 Tsd. €Median137,37 Tsd. €Durchschnitt878,17 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen1,90 Tsd. €Median3,87 Tsd. €Durchschnitt52,89 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen48,87 Tsd. €Median121,90 Tsd. €Durchschnitt807,29 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen25,57 Tsd. €Median80,37 Tsd. €Durchschnitt731,93 Tsd. €

Marken

Fundacja Muzeum Komunikacji hält derzeit keine aktiven Marken beim polnischen Patentamt. 3 Marken sind erloschen oder wurden nicht eingetragen. Die erste Marke wurde 2019 angemeldet.

MarkeNummerKlassenStatusSchutz bis
AKADEMIA KULTURY TECHNICZNEJ(Wortmarke)Z.49966135, 41, 42Zurückgewiesen –
CENTRUM EDUKACJI KULTURY TECHNICZNEJ(Wortmarke)Z.49533435, 41, 42Zurückgewiesen –
CENTRUM KULTURY TECHNICZNEJ(Wortmarke)Z.49456235, 41, 42Zurückgewiesen –
MarkeSchutz bis
AKADEMIA KULTURY TECHNICZNEJ(Wortmarke)–
CENTRUM EDUKACJI KULTURY TECHNICZNEJ(Wortmarke)–
CENTRUM KULTURY TECHNICZNEJ(Wortmarke)–

Vertretungsberechtigte Personen

Zbigniew Grzegorz Lassota78 J. – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Im Falle einer einköpfigen Geschäftsführung werden Willenserklärungen im Namen der Stiftung durch den Vorsitzenden abgegeben. 2. Im Falle einer mehrköpfigen Geschäftsführung werden vorbehaltlich Punkt 3 Willenserklärungen im Namen der Stiftung durch zwei Mitglieder der Geschäftsführung im Zusammenwirken abgegeben. 3. In Angelegenheiten betreffend die Beschäftigung von Arbeitnehmern sowie in Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten über 30.000,00 PLN können Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig durch den Vorsitzenden der Stiftung abgegeben werden.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.

Änderungshistorie

DatumEreignis
2017-05-09Adressänderung
2017-05-09PKD-Änderung
2014-10-27Eintragung ins Register

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02