Stowarzyszenie Lokalna Grupa Działania Leśna Kraina Górnego ŚląskaVerein

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2014-10-29
Tätigkeitsbeschreibung

Stowarzyszenie Lokalna Grupa Działania Leśna Kraina Górnego Śląska setzt eine lokale Entwicklungsstrategie um und unterstützt Unternehmen, Kommunen sowie lokale Gemeinschaften. Der Verein vergibt EU-Fördermittel im Rahmen des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums und fördert den Tourismus sowie Ekomuseen in der Region.

Eingetragene Adresse
ul. Szkolna 13, 42-286 Koszęcin, Polen
Öffnungszeiten
Montag–Freitag
8:00–16:00
Telefon
Social Media
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-63967-51942-SEJSS-20

Angebot

  • Betreuungsdienste
  • Nachbarschaftliche Betreuungsdienste
  • Unterstützung zu Hause
  • Warme Mahlzeiten
  • Friseurdienstleistungen
  • Kosmetikdienstleistungen
  • Podologische Dienstleistungen
  • Hygieneartikel

Website-Technologie

Analyse und Marketing
  • Google Analytics

Vertretungsberechtigte Personen

Anna Franke – Vorsitzender der Geschäftsführung
Artur Żółtowski – Stellvertretender Geschäftsführer
Ewa Brodowy – Stellvertretender Geschäftsführer
Joanna Żuk – Geschäftsführer
Piotr Leksy – Geschäftsführer

Vertretungsregelung

Willenserklärungen im Namen des Vereins werden von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Vorsitzenden oder dem stellvertretenden Vorsitzenden, abgegeben. Zur Vertretung des Vereins und zur Eingehung vermögensrechtlicher Verpflichtungen sind zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, befugt.

Aufsichtsrat

Katarzyna Anna Krzywoń – Aufsichtsratsmitglied
Artur Konfederak – Aufsichtsratsmitglied
Katarzyna Sosada – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 9.618 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.253 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
2.525 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
2.572 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-10-28