Stowarzyszenie Żydowskie CukunftVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Vorstand ist zur Eingehung von Vermögensverbindlichkeiten im Namen des Vereins berechtigt. Für den Abschluss von Verträgen, die Erteilung von Vollmachten und die Abgabe sonstiger Willenserklärungen sind die Unterschriften von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern erforderlich. Alle den Verein finanziell oder vermögensrechtlich bindenden Dokumente bedürfen der Unterschrift des Vorsitzenden oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands und des Schatzmeisters, oder des Schatzmeisters und eines vom Vorsitzenden bevollmächtigten Vorstandsmitglieds.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Żydowskie Cukunft erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
MSiG-Bekanntmachungen
| Veröffentlichung | Ereignis | |
|---|---|---|
| 20.02.2026 | Auflösung ohne Liquidation eingeleitet |
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-10