Stowarzyszenie Przyjaciół Szkoły Podstawowej w Wielkiej Wsi Uśmiech DzieckaVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Der Verein wird durch zwei Personen vertreten. Der Verein wird durch zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder vertreten. Für die Gültigkeit von Willenserklärungen sowie sämtlicher Schriftstücke betreffend die Rechte und Pflichten, einschließlich der vermögensrechtlichen Rechte und Pflichten, des Vereins sind die Unterschriften von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich. In begründeten Fällen ist die Erteilung einer Bevollmächtigung an eine ausgewählte Person zur Erledigung einer bestimmten Angelegenheit zulässig; die Bevollmächtigung muss von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern unterzeichnet werden.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-11