Fundacja Wspierania Edukacji i Kultury SynergiaStiftung

Andere außerschulische Bildungsformen, nicht anderswo klassifiziert

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2015-09-03
Eingetragene Adresse
ul. Ryglicka 84A, 33-170 Tuchów, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 41 Tage früher.

  • 202522.06.2026
  • 202415.06.2025
  • 202319.05.2024
  • 202224.06.2023
  • 202112.07.2022
  • 202023.06.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Abteilung · Bildung5.701 / 5.936
Top 96%
Sektor · Erziehung und Unterricht5.701 / 5.936
Top 96%
Woiwodschaft · Małopolskie42.976 / 46.040
Top 93%
Land · Polen463.441 / 495.935
Top 93%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen236,74 €Median48,64 Tsd. €Durchschnitt288,44 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen145,07 €Median1,32 Tsd. €Durchschnitt20,10 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen91,68 €Median47,01 Tsd. €Durchschnitt252,43 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen399,45 €Median24,53 Tsd. €Durchschnitt195,38 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Grzegorz Jan Skrzyniarz55 J. – Stellvertretender Geschäftsführer
Joanna Monika Skrzyniarz29 J. – Geschäftsführer
Katarzyna Małgorzata Skrzyniarz53 J. – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Willenserklärungen im Namen der Stiftung, auch in Vermögensangelegenheiten, können vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden selbstständig abgegeben werden.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

16 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 8.454 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.117 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
33 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
33 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-06-22