
Fundacja Upowszechniająca Wiedzę i Naukę CognitioneStiftung
Übersicht
Angebot
- Wissenschaftliche Forschung
- Organisation wissenschaftlicher Konferenzen
- Herausgabe einer Fachzeitschrift
- Verlagsdienstleistungen
- Netzwerkanalyse
Website-Technologie
- Website
- Joomla
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Ist der Vorstand mehrgliedrig, kann jedes Mitglied des Vorstands Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abgeben. 2. In Angelegenheiten der Beschäftigung von Arbeitnehmern kann der Vorsitzende der Stiftung Willenserklärungen im Namen der Stiftung allein abgeben. 3. Die Stiftung kann nach außen durch jedes Mitglied des Vorstands selbstständig vertreten werden. 4. In finanziellen Angelegenheiten ist bis zu einem Betrag von 10.000 PLN die Unterschrift eines im Namen der Stiftung handelnden und sie nach außen vertretenden Mitglieds des Vorstands erforderlich. Oberhalb dieses Betrags sind die Unterschriften von mindestens zwei Mitgliedern des Vorstands erforderlich.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 03.10.2022 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 11.187 €11.187 € | Minister Edukacji i Nauki |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-05-25