Fundacja JowiszStiftung
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen im Namen der Stiftung in allen Angelegenheiten, einschließlich derjenigen betreffend vermögensrechtliche Rechte und Pflichten, können abgegeben werden: selbstständig durch den Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung; durch den Vorsitzenden des Vorstands der Stiftung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied; oder durch zwei Vorstandsmitglieder, die gemeinsam handeln. Die zur Vertretung der Stiftung befugten Personen können Vollmachten zur Vornahme bestimmter Rechtsgeschäfte erteilen. Für die Abgabe von Willenserklärungen sowie die Unterzeichnung von Dokumenten im Namen der Stiftung ist das Zusammenwirken anderer Organe der Stiftung nicht erforderlich, es sei denn, die gesetzlichen Vorschriften bestimmen etwas anderes.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
6 Fälle öffentlicher Beihilfen erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 07.04.2022 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 2.152 €2.152 € | Agencja Rozwoju Małopolski Zachodniej S.A. | |
| 04.08.2021 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 2.199 €2.199 € | Agencja Rozwoju Małopolski Zachodniej S.A. | |
| 15.06.2021 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 40 €40 € | Fundacja Gospodarki I Administracji Publicznej |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-02