Stowarzyszenie Oświata-Wychowanie-Aktywizacja SowaVerein

Kindertagesbetreuung

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2015-12-30
Eingetragene Adresse
ul. Bartąska 3N/5, 10-686 Olsztyn, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-95679-72002-SJUJV-32

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Die Jahresabschlüsse wurden fristgerecht eingereicht, im Schnitt 134 Tage früher.

  • 202515.04.2026
  • 202404.04.2025
  • 202313.03.2024
  • 202201.04.2023
  • 202109.02.2022
  • 202002.03.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen83,14 Tsd. €Median175,46 Tsd. €Durchschnitt302,92 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-971,36 €Median2,28 Tsd. €Durchschnitt12,00 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen84,11 Tsd. €Median157,63 Tsd. €Durchschnitt272,24 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen699,12 €Median44,55 Tsd. €Durchschnitt102,27 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Anna Godlewska Zaorska – Vorsitzender
Bernadetta Olender Jermacz – Stellvertretender Vorsitzender

Vertretungsregelung

Zwei Mitglieder des Vorstands, die gemeinsam handeln, sind zur Abgabe von Willenserklärungen im Namen des Vereins, auch in Vermögensangelegenheiten, berechtigt.

Aufsichtsrat

Krzysztof Knajp – Aufsichtsratsmitglied
Paweł Mirosław Łojewski – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

7 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 14.684 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
1.319 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
1.840 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.540 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-15