Fundacja Niech Życie Nie BoliStiftung

Sonstige menschliche Gesundheitsaktivitäten, die nicht anderswo klassifiziert sind

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2016-02-05
Eingetragene Adresse
ul. Matki Teresy Z Kalkuty 18/8, 20-538 Lublin, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-87760-17332-HDWEE-21

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

1 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2021, 311 Tage Verspätung).

  • 202501.04.2026
  • 202402.04.2025
  • 202311.01.2024
  • 202204.04.2023
  • 202122.05.2023
  • 202030.06.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen17,32 Tsd. €Median85,49 Tsd. €Durchschnitt1,30 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen8,59 Tsd. €Median2,51 Tsd. €Durchschnitt137,25 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen8,71 Tsd. €Median77,76 Tsd. €Durchschnitt1,11 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen11,19 Tsd. €Median36,84 Tsd. €Durchschnitt893,16 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Bartłomiej Wojtaszko – Geschäftsführer
Danuta Ewa Wojtaszko – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Der selbstständig handelnde Vorsitzende oder zwei gemeinsam handelnde Vorstandsmitglieder sind zur Vertretung der Stiftung berechtigt.

Aufsichtsrat

Artur Bajena – Aufsichtsratsmitglied
Joanna Dziura – Aufsichtsratsmitglied
Ilona Fijałkowska – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

7 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 21.593 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
3.262 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
3.351 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.102 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-04-02