Fundacja Rozwoju Aktywności Innowacji I Działań ArtystycznychStiftung

Kindertagesbetreuung

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2016-09-26
Eingetragene Adresse
ul. Książąt Opolskich 48/13, 45-006 Opole, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-46819-41705-UJGVC-22

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

4 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 524 Tage für 2020).

  • 202514.07.2026
  • 202412.06.2025
  • 202307.07.2025
  • 202208.08.2023
  • 202123.03.2023
  • 202023.03.2023
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Branche · Kindertagesbetreuung324 / 418
Top 78%
Abteilung · Sozialwesen (ohne Heime)970 / 1.363
Top 71%
Sektor · Kunst, Unterhaltung und Erholung7.975 / 9.558
Top 83%
Woiwodschaft · Opolskie5.253 / 7.274
Top 72%
Land · Polen333.273 / 495.867
Top 67%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen47,19 Tsd. €Median175,46 Tsd. €Durchschnitt302,92 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen14,32 Tsd. €Median2,28 Tsd. €Durchschnitt12,00 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen32,87 Tsd. €Median157,63 Tsd. €Durchschnitt272,24 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen19,82 Tsd. €Median44,55 Tsd. €Durchschnitt102,27 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Dominika Agnieszka Morawska37 J. – Geschäftsführer
Jarosław Morawski36 J. – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung werden vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 von allen gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern abgegeben. 2. In Angelegenheiten betreffend die Einstellung von Arbeitnehmern sowie in Angelegenheiten, die nicht mit dem Eingehen vermögensrechtlicher Verpflichtungen über 5.000,00 PLN (fünftausend) verbunden sind, kann jedes Vorstandsmitglied der Stiftung Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abgeben. 3. In Angelegenheiten betreffend die Ausübung der in § 11 der Satzung der Stiftung geregelten Geschäftstätigkeit kann jedes Vorstandsmitglied der Stiftung Willenserklärungen selbstständig abgeben.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.112 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-17