Ogólnopolski Związek Zawodowy PsychologówGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Der Verband wird durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder eine vom Vorsitzenden bevollmächtigte Person vertreten. 2. In Finanzangelegenheiten im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung ist der Verband durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, den Schatzmeister oder eine vom Vorsitzenden bevollmächtigte Person aus dem Landesvorstand vertretungsberechtigt. In Finanzangelegenheiten, die den Rahmen der gewöhnlichen Geschäftsführung überschreiten, ist das gemeinsame Handeln von mindestens zwei Mitgliedern des Landesvorstands erforderlich, darunter der Vorsitzende, der stellvertretende Vorsitzende oder der Schatzmeister.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Ogólnopolski Związek Zawodowy Psychologów erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2018-09-01.
05 1020 4115 0000 9302 0247 3726
09 1020 4115 0000 9602 0241 1718
17 1020 4115 0000 9802 0247 4526
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07