Fundacja Twój RozwójStiftung

Soziale Arbeitsaktivitäten ohne Unterkunft für ältere und behinderte Menschen

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2017-04-28
Eingetragene Adresse
ul. Focha 19/21, 42-200 Częstochowa, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

4 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 232 Tage für 2023).

  • 202502.07.2026
  • 202427.11.2025
  • 202304.03.2025
  • 202210.08.2023
  • 202108.10.2022
  • 202029.09.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen78,03 Tsd. €Median433,17 Tsd. €Durchschnitt1,45 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen509,76 €Median3,24 Tsd. €Durchschnitt40,24 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen77,51 Tsd. €Median394,33 Tsd. €Durchschnitt1,33 Mio. €
Vermögen
Dieses Unternehmen842,23 €Median63,17 Tsd. €Durchschnitt263,00 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Dorota Janina Jakiel – Vorsitzender

Vertretungsregelung

1. Willenserklärungen im Namen der Stiftung, einschließlich solcher im Bereich der Vermögensrechte und -pflichten, können jeweils vom Vorsitzenden oder vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands (sofern bestellt) selbstständig abgegeben werden. Im Falle eines aus mindestens 2 Personen bestehenden Vorstands sind in Angelegenheiten von mehr als 20.000 PLN (in Worten: zwanzigtausend Zloty 00/100) Willenserklärungen von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern abzugeben, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands (sofern bestellt). 2. Im Falle eines aus mehr als zwei Vorstandsmitgliedern bestehenden Vorstands können die in Artikel 8 Absatz 1 Satz 1 genannten Erklärungen von zwei gemeinsam handelnden Vorstandsmitgliedern abgegeben werden. 3. Der Vorsitzende des Vorstands, der stellvertretende Vorsitzende des Vorstands (sofern bestellt) und ein Vorstandsmitglied können anderen Personen Vollmachten erteilen und auch der Erteilung weiterer Vollmachten durch die bevollmächtigte Person zustimmen. In jedem Fall ist das Zusammenwirken von zwei bevollmächtigten Personen erforderlich.

Aufsichtsrat

Mirosława Maria Dziuk – Aufsichtsratsmitglied
Roman Jakiel – Aufsichtsratsmitglied
Justyna Sitek – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

4 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 1.510 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.123 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
79 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
33 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-04