Übersicht
PER Arte bietet Ton- und Lichttechnik für Konzerte, private Feiern und Firmenveranstaltungen und vermietet Audiogeräte, Mikrofone und Kabel. Das Unternehmen organisiert und betreut Veranstaltungen und produziert Online-Übertragungen von Konzerten, Kunstveranstaltungen und Konferenzen.
Finanzdaten
Umsatzhistorie (in Tsd.)
Fristgerechte Einreichung
3 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 89 Tage für 2021). 1 von 6 von einem Abschlussprüfer geprüft.
- 202530.06.2026
- 202430.06.2025
- 202316.07.2024
- 202218.07.2023
- 202112.10.2022
- 202025.06.2021
Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.
Statistiken
Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.
Ergebnisse im Branchenvergleich
Branche
Angebot
- Tontechnik für Veranstaltungen
- Bühnenbeleuchtung
- Vermietung von Tontechnik
- Vermietung von Beleuchtungstechnik
- Konzertbetreuung
- Onlineübertragungen
Website-Technologie
- Analyse und Marketing
- Google Analytics
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Willenserklärungen für die Genossenschaft werden von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von einem Mitglied des Vorstands gemeinsam mit einem Bevollmächtigten abgegeben.
Wirtschaftliche Eigentümer
| Person | Rechte |
|---|---|
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2017-06-20.
96 1020 1390 0000 6802 0577 7885
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
39 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 206.649 € erfasst.
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 24.02.2026 | Beihilfe für Kultur und Erhaltung des kulturellen Erbes | 38.679 €38.679 € | DYREKTOR NARODOWEGO INSTYTUTU MUZYKI I TAŃCA | |
| 15.06.2022 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 507 €507 € | PREZYDENT MIASTA BIELSKO-BIAŁA | |
| 21.09.2021 | De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher) | 3.068 €3.068 € | PREZYDENT MIASTA BIELSKO-BIAŁA |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07