Stowarzyszenie Koptyjskiego Kościoła Prawosławnego w PolsceVerein
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Art. VII der Satzung des Verbands. Vorstand des Verbands. 8. Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, Willenserklärungen im Namen des Verbands, auch in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, abzugeben, außer in der in Art. VII Punkt 9 genannten Situation. 9. Für die Verfügung über das Vermögen des Verbands oder die Eingehung von Verbindlichkeiten, die den Betrag von 1.000,00 PLN (in Worten: eintausend Zloty) überschreiten, ist die Zustimmung des Vorstands des Verbands in Form eines Beschlusses erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Verein Koptyjskiego Kościoła Prawosławnego w Polsce erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2024-04-01.
Keine im USt-Zahlerregister gemeldeten Bankkonten.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
| Bewilligungsdatum | Zweck | Bruttobetrag | Bewilligungsstelle | |
|---|---|---|---|---|
| 20.06.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.088 €1.088 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych | |
| 30.05.2020 | Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen | 1.090 €1.090 € | Prezes Zakładu Ubezpieczeń Społecznych |
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-04