Związek Zawodowy Tłumaczy Przysięgłych w PolsceGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung des Vorstands ist der Vorsitzende oder eine andere, von ihm bevollmächtigte Person, die Vorstandsmitglied ist, berechtigt. 1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten im Namen des Verbands ist das Zusammenwirken von zwei Vorstandsmitgliedern erforderlich, darunter der Vorsitzende des Verbands oder der stellvertretende Vorsitzende des Verbands. 2. Für den Erwerb, die Veräußerung und die Übertragung von Anlagevermögen ist ein Vorstandsbeschluss erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Tłumaczy Przysięgłych w Polsce erfasst.
Bankkonten
Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2025-05-01.
84 1750 0012 0000 0000 3860 2845
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-04-25