Fundacja Akademia Rozwoju Anny KruszykStiftung

Herausgabe von Büchern

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2018-03-13
Eingetragene Adresse
ul. Wichrowa 1, 87-152 Łubianka, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 4 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 187 Tage für 2022).

  • 2025nicht eingereicht
  • 202414.11.2025
  • 202306.01.2025
  • 202218.01.2024
  • 202122.11.2022
  • 202030.09.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2024.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen72,17 Tsd. €Median61,03 Tsd. €Durchschnitt1,12 Mio. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-6,59 Tsd. €Median1,11 Tsd. €Durchschnitt87,61 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen78,60 Tsd. €Median57,16 Tsd. €Durchschnitt982,94 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen2,22 Tsd. €Median49,57 Tsd. €Durchschnitt1,04 Mio. €

Vertretungsberechtigte Personen

Anna Karolina Kruszyk – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, im Namen der Stiftung selbstständig eine Willenserklärung abzugeben.

Aufsichtsrat

Ewelina Jurek Boczek – Aufsichtsratsmitglied
Edyta Sellner – Aufsichtsratsmitglied
Natalia Kalinowska – Aufsichtsratsmitglied

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

12 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 45.960 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe für Kleinstunternehmen in Form öffentlicher Interventionen bei der Versorgung mit Strom, Gas oder Wärme
3 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
3.743 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
335 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-29