Fundacja Młodych Talentów MorganStiftung

Außerschulische Formen der Sport- und Freizeitbildung

KRS: NIP:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2018-10-18
Eingetragene Adresse
ul. Sportowa 30, 38-130 Frysztak, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

1 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (für 2021, 84 Tage Verspätung).

  • 202515.07.2026
  • 202408.07.2025
  • 202309.07.2024
  • 202226.06.2023
  • 202107.10.2022
  • 202014.10.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2025.

Branche · Sport- und Freizeitunterricht1.137 / 1.623
Top 70%
Abteilung · Erziehung und Unterricht4.202 / 5.657
Top 74%
Sektor · Gesundheits- und Sozialwesen4.202 / 5.657
Top 74%
Woiwodschaft · Podkarpackie12.535 / 16.359
Top 77%
Land · Polen373.161 / 495.850
Top 75%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen24,35 Tsd. €Median44,86 Tsd. €Durchschnitt158,35 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-2,56 Tsd. €Median973,42 €Durchschnitt10,31 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen26,91 Tsd. €Median41,52 Tsd. €Durchschnitt142,85 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen11,89 Tsd. €Median12,27 Tsd. €Durchschnitt103,35 Tsd. €

Vertretungsberechtigte Personen

Mateusz Dyka – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Jedes Mitglied des Vorstands ist berechtigt, Willenserklärungen im Namen der Stiftung selbstständig abzugeben.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

10 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 53.410 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.112 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
487 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
343 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-15