Spółdzielnia Socjalna O&L w BiałymstokuGenossenschaft

Garten- und Landschaftsbau

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2018-10-30
Eingetragene Adresse
ul. Szkolna 2, 15-640 Białystok, Polen
Adresse für elektronische Zustellung
AE:PL-96038-85368-SIGCB-20

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

2 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 94 Tage für 2021).

  • 202513.07.2026
  • 202415.07.2025
  • 202301.07.2024
  • 202218.07.2023
  • 202117.10.2022
  • 202012.10.2021
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Region und in ganz Polen im Jahr 2025.

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen35,89 Tsd. €Median150,14 Tsd. €Durchschnitt944,35 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen-4,58 Tsd. €Median9,78 Tsd. €Durchschnitt91,43 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen40,43 Tsd. €Median130,35 Tsd. €Durchschnitt840,35 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen42,52 Tsd. €Median93,63 Tsd. €Durchschnitt645,02 Tsd. €

Branche

Vertretungsberechtigte Personen

Piotr Czeczot – Vorsitzender der Geschäftsführung

Vertretungsregelung

Willenserklärungen für die Genossenschaft werden von zwei Mitgliedern des Vorstands oder von einem Vorstandsmitglied und einem Bevollmächtigten abgegeben. Im Falle eines Einpersonen-Vorstands wird eine Willenserklärung für die Genossenschaft vom Vorsitzenden des Vorstands selbstständig oder von zwei gemeinsam handelnden Bevollmächtigten abgegeben.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

11 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 88.721 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) 2023/2831 der Kommission)
13.575 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
43.992 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
1.175 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-07-16