Związek Zawodowy Forum Państwowej Akademii Nauk Stosowanych Im. Ks. B.Markiewicza w JarosławiuGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
1. Jedes Vorstandsmitglied ist berechtigt, Willenserklärungen, einschließlich in Vermögensangelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstands fallen, selbstständig abzugeben. 2. In Angelegenheiten, die den gewöhnlichen Umfang der Vermögensverwaltung überschreiten, insbesondere in Angelegenheiten des Erwerbs, der Veräußerung und der Übertragung von Anlagevermögen, ist ein Beschluss der Mitgliederversammlung des Verbands oder der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Verbands erforderlich.
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Forum Państwowej Akademii Nauk Stosowanych Im. Ks. B.Markiewicza w Jarosławiu erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-08-26