Związek Zawodowy Pracowników Miejskiego Ośrodka Pomocy Społecznej w PileGewerkschaft
Übersicht
Vertretungsberechtigte Personen
Vertretungsregelung
Zur Vertretung des Vorstands ist der Vorsitzende oder eine von ihm bevollmächtigte Person, die Vorstandsmitglied ist, berechtigt. 1. Zur Abgabe von Willenserklärungen in Vermögensangelegenheiten, die in die Zuständigkeit des Vorstands fallen, sind der Vorsitzende des Verbands oder ein vom Vorsitzenden bevollmächtigtes Vorstandsmitglied gemeinsam mit dem Schatzmeister berechtigt. 2. Zur wirksamen Abgabe einer Willenserklärung ist das Zusammenwirken von zwei Personen, darunter der Schatzmeister, erforderlich.
Aufsichtsrat
Wirtschaftliche Eigentümer
Keine wirtschaftlichen Eigentümer für den Rechtsträger Związek Zawodowy Pracowników Miejskiego Ośrodka Pomocy Społecznej w Pile erfasst.
Verschuldung
Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).
Öffentliche Beihilfe
Keine Fälle öffentlicher Beihilfen in den letzten 10 Jahren erfasst.
FAQ
Zuletzt aktualisiert: 2026-10-07