Krawczyk i Wspólnicy Kancelaria Adwokatów i Radców Prawnychsp. k.

Rechtsberatung

KRS: NIP: REGON:

Übersicht

Status
Aktiv
Registrierungsdatum
2018-12-19
Kommanditeinlage
5.000,00 PLN
Eingetragene Adresse
ul. Karola Libelta 26/5, 61-707 Poznań, Polen

Finanzdaten

Umsatzhistorie (in Tsd.)

Fristgerechte Einreichung

Kein Jahresabschluss für 2025 – die Einreichungsfrist ist abgelaufen. 6 von 6 Jahresabschlüssen wurden verspätet eingereicht (am längsten 256 Tage für 2021).

  • 2025nicht eingereicht
  • 202430.01.2026
  • 202330.01.2025
  • 202224.01.2024
  • 202128.03.2023
  • 202011.02.2022
Fristgerecht eingereichtVerspätungEinreichungsfrist

Daten und Erkenntnisse werden automatisch aus Jahresabschlüssen erstellt – sie können Fehler enthalten und sind weder eine Bonitätsbewertung noch eine Geschäftsberatung.

Statistiken

Position des Unternehmens nach Umsatz innerhalb der Branche, der Stadt, der Woiwodschaft und in ganz Polen im Jahr 2024.

Branche · Rechtsberatung1.281 / 2.543
Top 50%
Woiwodschaft · Wielkopolskie28.138 / 49.540
Top 57%
Land · Polen270.229 / 495.860
Top 55%

Ergebnisse im Branchenvergleich

Umsatz
Dieses Unternehmen119,48 Tsd. €Median122,72 Tsd. €Durchschnitt918,81 Tsd. €
Nettogewinn
Dieses Unternehmen36,72 Tsd. €Median13,22 Tsd. €Durchschnitt192,92 Tsd. €
Betriebskosten
Dieses Unternehmen74,25 Tsd. €Median81,79 Tsd. €Durchschnitt665,84 Tsd. €
Vermögen
Dieses Unternehmen140,46 Tsd. €Median85,44 Tsd. €Durchschnitt620,35 Tsd. €

Gesellschafter

GesellschafterGesellschafterrolleKommanditeinlage
Monika Anna Krawczyk49 J.
Kommanditist5000 PLN

Vertretungsregelung

Jeder Komplementär ist zur Einzelvertretung der Gesellschaft berechtigt.

Wirtschaftliche Eigentümer

Person

Bankkonten

Als Umsatzsteuerpflichtiger registriert am 2007-05-01.

Verschuldung

Keine Einträge im Nationalen Schuldenregister (KRZ).

Öffentliche Beihilfe

6 Fälle öffentlicher Beihilfen mit einem Gesamtwert von 6.540 € erfasst.

ZweckBruttobetrag
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.140 €
De-minimis-Beihilfe (gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission oder früher)
2.537 €
Beihilfe zum Ausgleich der negativen wirtschaftlichen Folgen von COVID-19, gewährt in begrenzten Beträgen
245 €

FAQ

Zuletzt aktualisiert: 2026-03-29